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Montag, den 08. Dezember 2014 um 15:16 Uhr

Zeit für Spekulatius und Co.: LAVES untersucht Weihnachtskekse auf Cumarin und Acrylamid

Spekulatius, Zimtsterne, Vanillekipferl - Weihnachtskekse versüßen die Adventszeit. Ob sie auch den Anforderungen an gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel entsprechen, das wird auch in diesem Jahr im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersucht. Speziell standen bisher Untersuchungen zum Cumarin- und zum Acrylamidgehalt von Weihnachtskeksen niedersächsischer Hersteller auf dem Prüfplan. Das erfreuliche Ergebnis: In allen 30 bereits untersuchten Proben liegen die Messwerte unterhalb des gesetzlich festgelegten Grenzwertes für Cumarin und unterhalb des Richtwertes für Acrylamid.

Cumarin ist ein natürlicherweise in einigen Zimtarten vorkommender Aromastoff, der bei übermäßiger Aufnahme zu Leberschäden führen kann. Daher werden Gebäcke, die rezepturmäßig Zimt enthalten, regelmäßig auf die Einhaltung des gesetzlichen Höchstwertes überprüft. Bei den bisher untersuchten Weihnachtskeksen niedersächsischer Hersteller lag der gemessene Höchstgehalt an Cumarin mit 28,8 mg/kg - es handelte sich um Zimtsterne - deutlich unter dem Grenzwert von 50 mg/kg.

Acrylamid entsteht bei starker Erhitzung von kohlenhydratreichen Lebensmitteln. Der europaweit geltende Richtwert von maximal 500 µg/kg wurde ebenfalls in allen bisher untersuchten Proben deutlich unterschritten.

Auch bei selbstgebackenen Plätzchen sollte die Entstehung von Acrylamid möglichst gering gehalten werden. Hier gilt die Devise „Vergolden statt verkohlen!" Der Backvorgang sollte immer beendet werden, sobald die Plätzchen goldgelb sind. Um eine starke Bräunung der Unterseite zu vermeiden, sollte Backpapier verwendet werden.

Ausführliche Informationen des LAVES und weitere Tipps für die Weihnachtsbäckerei hier


Den Artikel finden Sie unter:

http://www.laves.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=25599&article_id=129630&_psmand=23

Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit LAVES (12/2014)

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