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Samstag, den 29. Juni 2013 um 07:20 Uhr

Pferdekennzeichnung: Mikrochips lösen das glühende Brandeisen ab

Traditionellerweise werden Pferde mit Brandzeichen markiert, um die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse zu kennzeichnen. Das Aufbrennen von Symbolen auf die Haut ist jedoch mit Schmerz und Stress für das Pferd verbunden und wird deshalb kontrovers diskutiert. Ob ein implantierter Mikrochip eine geeignete Alternative zum Brandzeichen ist, haben Wissenschafter der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Vetmeduni Vienna) untersucht. Die Forscher zeigten, dass hochwertige Scangeräte gechippte Pferde verlässlich identifizieren. Im Vergleich zum Brennen ist das Implantieren von Mikrochips auch weniger gewebsverletzend. Die Ergebnisse der Studie sind im Veterinary Journal veröffentlicht.

Brandzeichen, Ohrmarken, Beringung, Tätowierung oder Microchips: Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten Tiere zu kennzeichnen und so individuell unterscheidbar zu machen. Pferde werden üblicherweise mit glühendem Eisen gebrannt. Diese Praxis ist jahrhundertealt, jedoch bringt sie einige Komplikationen mit sich. Das Aufbrennen von heißem Metall auf die Tierhaut kann schlecht heilende Wunden verursachen. Oftmals sind die Brandzeichen auch schlecht lesbar. Darum wird das Brandzeichen in immer mehr Ländern vom implantierten Mikrochip abgelöst. Bis heute gibt es keine umfassenden Untersuchungen zur Verträglichkeit und Verlässlichkeit solcher Implantate beim Pferd. Christine Aurich und Manuela Wulf vom Graf Lehndorff Institut für Pferdewissenschaften der Veterinärmedizinischen Universität Wien haben in ihrer Studie die Lesbarkeit von Mikrochips bei 428 Pferden mit verschiedenen Lesegeräten untersucht.

Hochwertige Lesegeräte sind verlässlich

Die Forscher testeten drei verschiedene Scanner. Die verlässlichsten Ergebnisse erzielten die Wissenschafter mit dem hochwertigsten Gerät mit Digitalverarbeitungsfunktion und einem Filter gegen Störsignale. Dieses Gerät „fand“ die Mikrochips zu 100 Prozent, wenn das Lesegerät auf der Halsseite angelegt wurde, auf der sich der Mikrochip befindet. Positionierten die Forscher den Scanner auf der gegenüberliegenden Halsseite, erkannte das Gerät auch von der „falschen“ Seite immerhin noch 90 Prozent der Implantate. Die beiden anderen Geräte schnitten mit einer Erfolgsrate von 90-94 Prozent auf der richtigen, und mit 22-27 Prozent auf der Gegenseite ab. Wulf erklärt dazu: „Es ist sehr wichtig, dass die Scanner jeden Mikrochip erkennen und auch korrekt auslesen. Nach unseren Untersuchungen können wir nur die Top-Liga unter den Scannern empfehlen.“

Mikrochips sind weniger gewebsverletzend als Brandzeichen

Zusammen mit Wissenschaftern vom Institut für Pathologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover untersuchten die Forscher auch, ob implantierte Mikrochips gesundheitliche Folgen für die Tiere haben. Dazu analysierten sie Gewebeproben von 16 Pferden verschiedener Rassen und verschiedenen Alters. Die Proben stammten von verstorbenen Pferden, die der Vetmeduni Vienna zur Verfügung gestellt worden sind. Ein genauer Blick auf die Implantationsstellen zeigte, dass die Chips sehr gut verträglich sind und im Regelfall keinerlei krankmachenden Auswirkungen auf das Gewebe haben. Aurich fasst zusammen: „Die Implantierung von Chips ist nicht nur die verlässlichere Methode zur Identifizierung der Tiere, sondern verursacht wesentlich geringere Gewebsverletzungen als Brandzeichen.“

Das Kennzeichnen von Pferden ist in der EU-Richtlinie 504/2008 vorgeschrieben und seit 2010 in nationales Recht umgesetzt.


Den Artikel finden Sie unter:

http://www.vetmeduni.ac.at/de/infoservice/aktuelles/news/detail/artikel/2013/06/24/mikrochips-vs-brandeisen/

Quelle: Veterinärmedizinische Universität Wien (06/2013)


Publikation:
Die Publikation “Readability of microchip transponders and histopathological findings at the microchip implantation site in horses” von Manuela Wulf, Peter Wohlsein, Jörg E. Aurich, Marina Nees, Wolfgang Baumgärtner und Christine Aurich wurde im Veterinary Journal veröffentlicht.
http://dx.doi.org/10.1016/j.tvjl.2013.04.028

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