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Montag, den 21. Oktober 2019 um 14:43 Uhr

Kennzeichnung und Einstufung von Chemikalien verstehen

Seit rund zehn Jahren wird für Chemikalien, die gefährliche Eigenschaften haben, ein neues Kennzeichnungsetikett verlangt. Noch immer macht es vielen Beschäftigten und Verbrauchern Probleme, alle Informationen auf dem Etikett zu verstehen. Zugleich haben Unternehmen, die gefährliche Stoffe und Gemische auf den Markt bringen, Schwierigkeiten ihre Produkte richtig einzustufen und zu kennzeichnen. Mit dem Faltblatt baua: Kompakt "Gefahrstoffe - Einstufung und Kennzeichnung verstehen" bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einen übersichtlichen und verständlichen Einstieg in dieses komplexe Thema an.

Chemische Stoffe können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt haben. Um Anwender und Umwelt vor solchen Gefahrstoffen zu schützen, müssen sich auf deren Verpackungen Informationen zur sicheren Verwendung befinden. Das gilt auch für Gemische, die Gefahrstoffe enthalten, wie beispielsweise manche Haushaltsreiniger oder Bauchemikalien. Mittlerweile gibt es durch das Global Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen weltweit einheitliche Regeln. Europa hat diese Regeln mit der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) 1272/2008) bindend übernommen.

Dabei lassen sich die gefährlichen Eigenschaften der chemischen Stoffe nach festgelegten Kriterien bestimmen und verschiedenen Gefahrenkategorien zuordnen. Das System dieser Einstufung ist sehr komplex. So gibt es über 50 Gefahrenkategorien. Die Bandbreite der Gesundheitsgefahren reicht von Hautreizungen bis zur akuten Vergiftung oder der Erzeugung von Krebs. Wenn Stoffe oder Gemische in mindestens einer Kategorie eingestuft sind, gelten sie als gefährlich. Mehrere Einstufungen zu verschiedenen Gefahren sind möglich.

Das Kennzeichnungsetikett enthält neben dem Produktnamen die gefährlichen Inhaltsstoffe. Standardisierte Gefahrenhinweise beschreiben alle relevanten Gefahren so kurz wie möglich. Außerdem sind die zugehörigen Gefahrenpiktogramme und das Signalwort "Achtung" oder "Gefahr" vorgeschrieben. Obligatorischen Sicherheitshinweise zeigen Maßnahmen zur sicheren Verwendung auf. Außerdem müssen Kontaktinformationen des Lieferanten aufgeführt werden. Gemische tragen in Zukunft auch einen UFI-Code (Unique Formula Identifier), damit Giftinformationszentren schnell Auskunft über mögliche Gegenmaßnahmen geben können. Ergänzende Informationen können die Angaben vervollständigen.

Das Faltblatt geht auch auf den Weg zum Kennzeichnungsetikett ein und erläutert, wer verantwortlich ist und welche Schritte vorzunehmen sind. Hinweise auf Informationsquellen runden das Papier ab. Die BAuA stellt unter der Adresse www.baua.de/ghs viele Informationen rund um die Einstufung und Kennzeichnung zur Verfügung.

Hier gibt es das Faltblatt baua: Kompakt "Gefahrstoffe - Einstufung und Kennzeichnung verstehen".


Den Artikel finden Sie unter:

https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2019/10/pm038-19.html

Quelle:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)  (10/2019)

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