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Donnerstag, den 29. November 2018 um 05:50 Uhr

Eltern gefährden regelmäßig Kinderrechte bei der digitalen Mediennutzung

Die Nutzung digitaler Medien in Familien führt oftmals zu einer gravierenden Gefährdung der Persönlichkeitsrechte von Kindern. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Universität zu Köln in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderhilfswerk, deren Resultate in Berlin vorgestellt worden sind.

Professorin Dr. Nadia Kutscher von der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln untersuchte in „Kinder. Bilder. Rechte – Studie zu Persönlichkeitsrechten von Kindern im Kontext digitaler Mediennutzung in Familien“, wie Medien im Alltag von Eltern und ihren Kindern genutzt werden. Die Studie zeigt auf der Basis von 37 Interviews mit Eltern und Kindern im Alter von sechs bis 15 Jahren, wie diese Familien die Medienerziehung gestalten. Die Erhebungen fanden in insgesamt fünf Städten und Gemeinden (darunter sowohl Großstädte als auch Gemeinden im ländlichen Raum) in vier verschiedenen Bundesländern (Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) statt.

Kutscher und ihr Team fanden heraus, dass Eltern ihren Kindern einen möglichst sicheren Umgang mit digitalen Medienangeboten ermöglichen wollen. Gleichzeitig zeigten sie sich oft unsicher, wie sie den Risiken der digitalen Mediennutzung begegnen sollen, besonders bei der Nutzung sozialer Netzwerkdienste wie WhatsApp, Facebook, Instagram, Snapchat und YouTube. Wie kann man beispielsweise die Daten der Kinder schützten, wenn sie Fotos mit anderen über soziale Netzwerke teilen? „Digitale Medien sind heute ein fester Bestandteil des familiären Lebens und Eltern beschäftigen sich intensiv mit der Frage, wie sie die digitale Mediennutzung ihrer Kinder erzieherisch begleiten können“, sagt Kutscher.

Untersucht wurde auch die Rolle des sogenannten „Sharenting“, also der Verbreitung von Kinderbildern durch Eltern in sozialen Medien, und inwiefern die Beteiligungsrechte und Persönlichkeitsrechte der Kinder dabei beachtet werden. „Eltern wollen prinzipiell die Daten ihrer Kinder schützen, fühlen sich aber in den meisten Fällen nicht ausreichend kompetent in der Nutzung verschiedener Dienste. Unzureichende Informiertheit, Unsicherheit, Hilf- und Machtlosigkeit, aber auch Nutzungsroutinen sind oft dafür verantwortlich, dass Eltern die Daten ihrer Kinder unzureichend schützen“, erklärt Kutscher. Hier würden die Mitbestimmungsrechte der Kinder nur selten ausreichend beachtet. Die Kinder selbst hätten oftmals genaue Vorstellungen davon, ob, wann und mit wem Bilder von ihnen geteilt werden sollten. Allerdings würden sie von den Eltern in der Regel nicht an diesen Entscheidungen beteiligt.

In allen befragten Familien waren soziale Netzwerke und mobile Medien selbstverständlicher Teil der Kommunikation zwischen den Familienmitgliedern. Alle befragten Eltern hatten Smartphones und darauf in der Regel die einschlägigen Apps (u.a. WhatsApp, Facebook, YouTube und Instagram) installiert. Die Mehrheit der Eltern unterschied dabei Facebook als „öffentliche“ und WhatsApp als „private“ Kommunikation. Im Sinne dieser Unterscheidung reflektierten die Eltern stärker, was sie auf Facebook veröffentlichen, und teilten dagegen weitgehend bedenkenlos Bilder der Kinder über WhatsApp.
Da Eltern ihre Kinder bei der Mediennutzung schützen wollen, greifen sie darüber hinaus häufig zu Mitteln wie der Kontrolle von passwortgeschützten Kommunikationsinhalten der Kinder in sozialen Netzwerken, fanden Kutscher und ihr Team heraus. Solche Eingriffe verletzen die Privatsphäre der Kinder teilweise massiv. Insofern werden die Rechte von Kindern im Rahmen von Medienerziehung in der Familie oftmals nicht hinreichend berücksichtigt, stellten sie fest.

„Unsere Befunde geben wichtige Hinweise auf grundlegende Konflikte in der alltäglichen Mediennutzung und Erziehung im Umgang mit sozialen Netzwerkdiensten in Familien“, sagt die Professorin für Erziehungshilfe und Soziale Arbeit. „Der Spagat zwischen Schutz auf der einen Seite und Freiräumen und Autonomie auf der anderen gelingt nicht immer im besten Sinne der Kinder.“ Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Erziehungsberatungsstellen könnten und sollten hier unterstützen und entsprechende politische Rahmenbedingungen geschaffen werden.
„Die Rechte von Kindern sind auch im digitalen Raum nicht verhandelbar“, sagt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Dazu bedarf es verständlicher und umsetzbarer gesetzlicher Vorgaben für die Erhebung, Verbreitung und Verarbeitung digitaler Daten.“ Ein an der UN-Kinderrechtskonvention ausgerichteter Jugendmedienschutz sollte Krüger zufolge gleichermaßen Schutz, Teilhabe und Kompetenzförderung von Kindern in den Medien absichern.


Den Artikel finden Sie unter:

https://www.portal.uni-koeln.de/9015.html?&tx_news_pi1%5Bnews%5D=5141&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=159e370c2b2788f7526d3ebe4c8111d8

Quelle: Universität zu Köln (11/2018)


Publikation:
Nadia Kutscher. „Kinder. Bilder. Rechte – Studie zu Persönlichkeitsrechten von Kindern im Kontext digitaler Mediennutzung in Familien“, abrufbar unter unter: www.dkhw.de/kinder-bilder-rechte


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